Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel:
"Sonderauslosung der Traumhausverlosung – 10x 3.000 € für deinen Wellnessurlaub im Chiemgau''

Gewinnspiel und Teilnahmevoraussetzungen 

1.Veranstalter und Gewinnspiel 

1.1 Veranstalter: Die LOTTO24 AG, Straßenbahnring 11, 20251 Hamburg („LOTTO24“) veranstaltet ein Gewinnspiel zur Soziallotterie Traumhausverlosung („Gewinnspiel“). 

1.2 Teilnahmewege: Die Teilnahme am Gewinnspiel ist über die LOTTO24-Vermittlungsangebote traumhausverlosung.de, tipp24.de, lotto24.de, n-tv.lotto.de, WEB.DE Lotto und GMX Lotto („LOTTO24-Angebote“) möglich. Eine Teilnahme erfolgt automatisch und ohne Mehrkosten bei Abschluss eines oder mehrerer Spielaufträge für die Soziallotterie „Traumhausverlosung“ gemäß den nachfolgenden Bedingungen. 

 

2. Gewinnspielzeitraum 

Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist vom 29.04.26 bis zum 28.05.2026, 23:59 Uhr möglich. 

 

3. Teilnahmebeschränkungen  

Teilnahmeberechtigt sind nur natürliche Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland. Mitarbeitende der LOTTO24 AG und deren verbundenen Unternehmen sowie deren Haushaltsangehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. 

 

4. Teilnahme am Gewinnspiel 

4.1 Automatische Teilnahme: Jede/r Spielteilnehmende, der/die während des Gewinnspielzeitraums mindestens einen Spielauftrag für die Soziallotterie „Traumhausverlosung“ auf einem LOTTO24-Angebot abgibt, nimmt automatisch am Gewinnspiel teil. Abo-Lospakete, die im Gewinnspielzeitraum beauftragt wurden, beziehungsweise verlängert wurden, nehmen ebenfalls teil.

4.2 Gewinnchancen: Jeder abgegebene Spielauftrag, beauftragtes oder verlängertes Abo-Lospaket nimmt mit der entsprechenden Anzahl an Losen des jeweiligen Spielauftrags/Abo-Lospakets am Gewinnspiel teil. Mehrere Spielaufträge oder größere Los-Pakete erhöhen die Anzahl der Gewinnchancen. 

4.3 Ausschluss nicht bezahlter Aufträge: Stornierte oder nicht bezahlte Spielaufträge (z.B. Rücklastschriften) nehmen nicht teil. 

 

5. Gewinn  

5.1 Gewinnbeschreibung: Im Rahmen des Gewinnspiels werden 10 Gewinne vergeben. Jeder Gewinn besteht aus einem Barbetrag in Höhe von 3.000 € sowie – nach Wahl des Gewinners gemäß Ziff. 5.2 – der Vermittlung eines Kontakts zum Hotel Ruhpoldinger Hof (4 Sterne, Chiemgau) für die individuelle Buchung eines Wellnessurlaubaufenthalts mit Vorzugsbehandlung.

5.2 Wahlrecht des Gewinners: Jeder Gewinner hat das Recht, zwischen den folgenden zwei Optionen zu wählen:

Option A – Bargewinn mit Hotelvermittlung: Der Gewinner erhält den Barbetrag von 3.000 € ausgezahlt. Zusätzlich vermittelt LOTTO24 auf Wunsch den Kontakt zum Hotel Ruhpoldinger Hof für die individuelle Buchung eines Wellnessurlaubaufenthalts. Die Buchung und Gestaltung des Aufenthalts erfolgt eigenverantwortlich zwischen dem Gewinner und dem Hotel.

Option B – Reine Barauszahlung: Der Gewinner erhält den Barbetrag von 3.000 € ausgezahlt, ohne Inanspruchnahme der Hotelvermittlung.

In beiden Optionen beträgt die Gewinnleistung von LOTTO24 ausschließlich die Barauszahlung von 3.000 €. Ein darüber hinausgehender Anspruch auf Übernahme von Reise-, Unterkunfts- oder sonstigen Kosten besteht gegenüber LOTTO24 nicht.

5.3 Mehrkosten: Sollten die tatsächlichen Kosten eines beim Hotel Ruhpoldinger Hof gebuchten Aufenthalts den Betrag von 3.000 € übersteigen, trägt der Gewinner die anfallenden Mehrkosten selbst. LOTTO24 weist ausdrücklich darauf hin, dass ein 7-nächtige Aufenthalt inklusive Anreise den Gewinnbetrag von 3.000 € im Einzelfall übersteigen kann.

5.4 Ausschluss der Übertragung: Eine Übertragung des Gewinnanspruchs auf Dritte ist ausgeschlossen.

 

6. Gewinnermittlung und Benachrichtigung 

6.1 Ermittlung: Die Ermittlung des Gewinners bzw. der Gewinnerin erfolgt innerhalb von 5 Werktagen nach Ablauf des Gewinnspielzeitraums mittels eines Zufallsgenerators. 

6.2 Benachrichtigung: LOTTO24 benachrichtigt den Gewinner bzw. die Gewinnerin per E-Mail an die im Spielkonto hinterlegte Adresse. Erfolgt keine Zustellung der Gewinnbenachrichtigung innerhalb von zwei Wochen aus Gründen, die der Gewinner bzw. die Gewinnerin zu vertreten hat (z.B. Überschreiten des Postfachspeichers, falsche E-Mailadresse hinterlegt), verfällt der Gewinnanspruch. 

6.3 Verfall des Gewinns: Kann der Gewinner bzw. die Gewinnerin nicht ermittelt oder kontaktiert werden und erfolgt keine Zustellung der Gewinnbenachrichtigung innerhalb von zwei Wochen nach der ersten Benachrichtigung aus Gründen, die der Gewinner bzw. die Gewinnerin zu vertreten hat, verfällt der Gewinn endgültig und wird nicht neu ausgelost. 

 

7. Abwicklung des Gewinns 

7.1 Allgemeines: Nach Auslosung und Gewinnbenachrichtigung gemäß Ziff. 6 teilt der Gewinner LOTTO24 innerhalb der in Ziff. 6.3 genannten Frist mit, für welche der in Ziff. 5.2 beschriebenen Optionen er sich entscheidet. Erfolgt keine fristgerechte Rückmeldung, gilt Ziff. 6.3 entsprechend. Zur Abwicklung ist in beiden Optionen die Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises (Personalausweis oder Reisepass) erforderlich.

7.2 Option A – Barauszahlung mit Hotelvermittlung: Entscheidet sich der Gewinner für Option A gemäß Ziff. 5.2, wird der Barbetrag in Höhe von 3.000 € (in Worten: dreitausend Euro) nach Vorlage des Identitätsnachweises und Klärung der Auszahlungsmodalitäten auf das vom Gewinner benannte Konto überwiesen. Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 14 Werktagen nach vollständiger Klärung der Formalitäten. Zusätzlich vermittelt LOTTO24 auf Wunsch des Gewinners den Kontakt zum Hotel Ruhpoldinger Hof für die eigenverantwortliche Buchung eines Wellnessurlaubaufenthalts. Die Buchung und Vertragsgestaltung des Aufenthalts erfolgt ausschließlich zwischen dem Gewinner und dem Hotel; LOTTO24 übernimmt hierfür keine Haftung. Auf die Regelung zu Mehrkosten in Ziff. 5.3 wird ausdrücklich hingewiesen.

7.3 Option B – Reine Barauszahlung: Entscheidet sich der Gewinner für Option B gemäß Ziff. 5.2, wird der Barbetrag in Höhe von 3.000 € (in Worten: dreitausend Euro) nach Vorlage des Identitätsnachweises und Klärung der Auszahlungsmodalitäten auf das vom Gewinner benannte Konto überwiesen. Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 14 Werktagen nach vollständiger Klärung der Formalitäten.

 

8. Haftung  

8.1 Haftungsumfang: LOTTO24 haftet nur für Schäden, die von LOTTO24 oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden oder durch die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (siehe VIII. Nr. 2) entstanden sind. Die Haftung für schuldhafte Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Gleiches gilt für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt insbesondere für Schäden durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen bei der Übermittlung von Daten, insbesondere bei Störungen der technischen Anlagen oder des Services sowie bei Verlust oder Löschung von Daten.  

LOTTO24 haftet nicht für falsche Informationen, die durch Teilnehmende oder Dritte im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel hervorgerufen oder verbreitet werden. Ferner haftet LOTTO24 nicht bei Diebstahl oder Zerstörung von Sachgewinnen, Systemen und/oder Speichermedien oder bei unberechtigter Veränderung und/oder Manipulation der Daten in den Systemen und/oder auf den Speichermedien durch Teilnehmende oder Dritte. 

8.2 Wesentliche Vertragspflichten: Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmenden regelmäßig vertrauen dürfen. Deren Verletzung würde die Erreichung des Vertragszwecks gefährden. 

8.3 Haftungsausschluss: Im Übrigen ist die Haftung von LOTTO24 unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen.  

 

9. Datenschutz  

9.1 Datenverwendung: Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Teilnahme am Gewinnspiel angegeben werden, werden vertraulich behandelt und (neben der Verarbeitung zur Vertragserfüllung bzw. Spielauftragsabgabe) ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels genutzt. Eine Weitergabe an unbefugte Dritte erfolgt nicht. 

9.2  Rechte der Teilnehmenden: Teilnehmende können jederzeit Auskunft über ihre gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen sowie deren Berichtigung, Sperrung oder Löschung beantragen. Ausgenommen sind Daten, die zur Abwicklung noch ausstehender Aufgaben oder zur Durchsetzung eigener Rechte benötigt werden, sowie gesetzlich aufbewahrungspflichtige Daten. 

 

10. Sonstiges 

10.1 Gewinnansprüche sind nicht übertragbar. 

10.2 Teilnehmende garantieren die Korrektheit und Vollständigkeit ihrer Angaben. 

10.3 LOTTO24 behält sich das Recht vor, Teilnehmende bei Verdacht auf Manipulation oder falsche Angaben zu disqualifizieren. 

10.4 LOTTO24 kann das Gewinnspiel bei Verdacht auf Manipulation oder aus anderen wichtigen Gründen anpassen, ändern oder abbrechen. 

10.5 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.  

10.6 Die Teilnahme unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

 

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