Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel: Sonderauslosung der Traumhausverlosung – BMW 1er oder 50.000 € in bar“

Gewinnspiel und Teilnahmevoraussetzungen 

1.Veranstalter und Gewinnspiel 

1.1 Veranstalter: Die LOTTO24 AG, Straßenbahnring 11, 20251 Hamburg („LOTTO24“) veranstaltet ein Gewinnspiel zur Soziallotterie Traumhausverlosung („Gewinnspiel“). 

1.2 Teilnahmewege: Die Teilnahme am Gewinnspiel ist über die LOTTO24-Vermittlungsangebote traumhausverlosung.de, tipp24.de, lotto24.de, n-tv.lotto.de, WEB.DE Lotto und GMX Lotto („LOTTO24-Angebote“) möglich. Eine Teilnahme erfolgt automatisch und ohne Mehrkosten bei Abschluss eines oder mehrerer Spielaufträge für die Soziallotterie „Traumhausverlosung“ gemäß den nachfolgenden Bedingungen. 

 

2. Gewinnspielzeitraum 

Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist vom 30.10.26 bis zum 29.11.2026, 23:59 Uhr möglich. 

 

3. Teilnahmebeschränkungen  

Teilnahmeberechtigt sind nur natürliche Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland. Mitarbeitende der LOTTO24 AG und deren verbundenen Unternehmen sowie deren Haushaltsangehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. 

 

4. Teilnahme am Gewinnspiel 

4.1 Automatische Teilnahme: Jede/r Spielteilnehmende, der/die während des Gewinnspielzeitraums mindestens einen Spielauftrag für die Soziallotterie „Traumhausverlosung“ auf einem LOTTO24-Angebot abgibt, nimmt automatisch am Gewinnspiel teil. Abo-Lospakete, die im Gewinnspielzeitraum beauftragt wurden, beziehungsweise verlängert wurden, nehmen ebenfalls teil.

4.2 Gewinnchancen: Jeder abgegebene Spielauftrag, beauftragtes oder verlängertes Abo-Lospaket nimmt mit der entsprechenden Anzahl an Losen des jeweiligen Spielauftrags/Abo-Lospakets am Gewinnspiel teil. Mehrere Spielaufträge oder größere Los-Pakete erhöhen die Anzahl der Gewinnchancen. 

4.3 Ausschluss nicht bezahlter Aufträge: Stornierte oder nicht bezahlte Spielaufträge (z.B. Rücklastschriften) nehmen nicht teil. 

 

5. Gewinn  

erlost wird ein neuer BMW 1er, den der Gewinner nach seinen Wünschen im Rahmen des üblichen Konfigurationsprozesses beim Händler bis zu einem Gesamtwert von maximal 50.000 € brutto konfigurieren kann. Sollte der Preis der gewählten Ausstattung den Betrag von 50.000 € übersteigen, trägt der Gewinner die Mehrkosten selbst. Alternativ kann der Gewinner anstelle des Fahrzeugs eine Barauszahlung in Höhe von 50.000 € wählen. Die Entscheidung über die Barauszahlung oder das Fahrzeug muss innerhalb von 14 Tagen nach Gewinnbenachrichtigung in Textform (per E-Mail) vorgenommen werden. Eine Auszahlung eines etwaigen Minderbetrags bei einer günstigeren Ausstattung ist ausgeschlossen. Der Gewinn ist nicht übertragbar.

Der Kaufvertrag über das Fahrzeug wird unmittelbar zwischen dem Gewinner und dem von ihm gewählten autorisierten BMW-Vertragshändler geschlossen. LOTTO24 wird hierbei nicht Vertragspartei; sie übernimmt lediglich die Zahlung des Kaufpreises bis zu einem Höchstbetrag von 50.000 € brutto unmittelbar an den Händler (Leistung durch Dritte gem. § 267 BGB). Übersteigt der Kaufpreis diesen Betrag, hat der Gewinner den Mehrbetrag selbst unmittelbar an den Händler zu zahlen.

 

6. Gewinnermittlung und Benachrichtigung 

6.1 Ermittlung: Die Ermittlung des Gewinners bzw. der Gewinnerin erfolgt innerhalb von 5 Werktagen nach Ablauf des Gewinnspielzeitraums mittels eines Zufallsgenerators. 

6.2 Benachrichtigung: LOTTO24 benachrichtigt den Gewinner bzw. die Gewinnerin per E-Mail an die im Spielkonto hinterlegte Adresse. Erfolgt keine Zustellung der Gewinnbenachrichtigung innerhalb von zwei Wochen aus Gründen, die der Gewinner bzw. die Gewinnerin zu vertreten hat (z.B. Überschreiten des Postfachspeichers, falsche E-Mailadresse hinterlegt), verfällt der Gewinnanspruch. 

6.3 Verfall des Gewinns: Kann der Gewinner bzw. die Gewinnerin nicht ermittelt oder kontaktiert werden und erfolgt keine Zustellung der Gewinnbenachrichtigung innerhalb von zwei Wochen nach der ersten Benachrichtigung aus Gründen, die der Gewinner bzw. die Gewinnerin zu vertreten hat, verfällt der Gewinn endgültig und wird nicht neu ausgelost. 

 

7. Abwicklung des Gewinns 

7.1 Sachgewinn: Entscheidet sich der Gewinner für das Fahrzeug, wählt er einen autorisierten BMW-Händler in seiner Nähe aus und schließt dort im eigenen Namen und auf eigene Rechnung den Kaufvertrag über das konfigurierte Fahrzeug ab. LOTTO24 zahlt den Kaufpreis bis zu 50.000 € brutto direkt an den Händler, sobald der Kaufvertrag und die erforderlichen Nachweise vorliegen. Gewährleistungs- und sonstige Ansprüche aus dem Kaufvertrag bestehen ausschließlich zwischen dem Gewinner und dem Händler bzw. Hersteller; LOTTO24 haftet nicht für Mängel, Lieferverzögerungen oder sonstige Störungen im Zusammenhang mit dem Fahrzeugkauf.

7. 2 Barauszahlung: Entscheidet sich der Gewinner bzw. die Gewinnerin für die Barauszahlung, wird der Betrag von 50.000 € (fünfzigtausend Euro) auf das vom Gewinner benannte, auf seinen bzw. ihren Namen lautendes Konto überwiesen. LOTTO24 ist berechtigt, die Auszahlung von der Vorlage eines Identitäts- und Bankkontonachweises abhängig zu machen. Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 14 Werktagen nach vollständiger Klärung der Formalitäten und einer etwaigen von LOTTO24 verlangten Nachweisprüfung.

 

8. Haftung  

8.1 Haftungsumfang: LOTTO24 haftet nur für Schäden, die von LOTTO24 oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden oder durch die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (siehe VIII. Nr. 2) entstanden sind. Die Haftung für schuldhafte Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Gleiches gilt für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt insbesondere für Schäden durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen bei der Übermittlung von Daten, insbesondere bei Störungen der technischen Anlagen oder des Services sowie bei Verlust oder Löschung von Daten.  

LOTTO24 haftet nicht für falsche Informationen, die durch Teilnehmende oder Dritte im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel hervorgerufen oder verbreitet werden. Ferner haftet LOTTO24 nicht bei Diebstahl oder Zerstörung von Sachgewinnen, Systemen und/oder Speichermedien oder bei unberechtigter Veränderung und/oder Manipulation der Daten in den Systemen und/oder auf den Speichermedien durch Teilnehmende oder Dritte. 

8.2 Wesentliche Vertragspflichten: Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmenden regelmäßig vertrauen dürfen. Deren Verletzung würde die Erreichung des Vertragszwecks gefährden. 

8.3 Haftungsausschluss: Im Übrigen ist die Haftung von LOTTO24 unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen.  

 

9. Datenschutz  

9.1 Datenverwendung: Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Teilnahme am Gewinnspiel angegeben werden, werden vertraulich behandelt und (neben der Verarbeitung zur Vertragserfüllung bzw. Spielauftragsabgabe) ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels genutzt. Eine Weitergabe an unbefugte Dritte erfolgt nicht. 

9.2  Rechte der Teilnehmenden: Teilnehmende können jederzeit Auskunft über ihre gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen sowie deren Berichtigung, Sperrung oder Löschung beantragen. Ausgenommen sind Daten, die zur Abwicklung noch ausstehender Aufgaben oder zur Durchsetzung eigener Rechte benötigt werden, sowie gesetzlich aufbewahrungspflichtige Daten. 

 

10. Sonstiges 

10.1 Gewinnansprüche sind nicht übertragbar. 

10.2 Teilnehmende garantieren die Korrektheit und Vollständigkeit ihrer Angaben. 

10.3 LOTTO24 behält sich das Recht vor, Teilnehmende bei Verdacht auf Manipulation oder falsche Angaben zu disqualifizieren. 

10.4 LOTTO24 kann das Gewinnspiel bei Verdacht auf Manipulation oder aus anderen wichtigen Gründen anpassen, ändern oder abbrechen. 

10.5 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.  

10.6 Die Teilnahme unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

 

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