Ferienhaus vermieten – Einnahmen, Plattformen, Steuern & was Haus-Gewinner wissen sollten

Wer ein Ferienhaus vermietet, kann dauerhaft Einnahmen erzielen – oder nach dem Gewinn eines Traumhauses einfach die Nutzungsfreiheit maximieren. Dieser Leitfaden liefert konkrete Zahlen, einen ehrlichen Plattformvergleich und alle steuerlichen Grundlagen, die du brauchst, um loszulegen.

Ferienhaus vermieten – lohnt sich das wirklich?

Nicht jedes Traumhaus passt automatisch in den Alltag. Gründe dafür können sein, dass:

  • die Immobilie nicht am eigenen Wohnort liegt und mehrere Stunden entfernt ist

  • sie nur für Urlaube oder einzelne Wochen im Jahr genutzt werden soll

  • Beruf, Familie oder Schule an einen anderen Standort binden

  • das Haus in einer klassischen Urlaubsregion liegt

Auf Lage, Ausstattung und Auslastung kommt es an: Die oft zitierten Durchschnittszahlen klingen verlockend, verschleiern aber die Kostenrealität. Wer realistisch plant, kann gut davon profitieren und wer nur träumt, erlebt spätestens bei der ersten Steuererklärung eine Ernüchterung.

Was Studien sagen – und was sie verschweigen

Laut der Marktstudie private Ferienimmobilien (FeWo-direkt) erzielen Vermieter in Deutschland im Schnitt rund 12.700 € Mieteinnahmen pro Jahr – 11.900 € im Inland, 13.800 € im Ausland. Fast 80 % der Vermieter erzielten 2018 sogar bis zu 15.000 €. Die Nettorendite lag bei durchschnittlich 3,7 %. Klingt solide – doch die Stiftung Warentest warnt ausdrücklich: Bis zu 50–70 % der Bruttoeinnahmen können für laufende Kosten draufgehen.

Region

Ø Tagessatz

Ø Auslastung

Ø Bruttoeinnahmen/Jahr

Realistisch netto

Nordsee (Inseln)

120–250 €

120–160 Tage

14.400–40.000 €

7.000–20.000 €

Ostsee (Rügen, Usedom)

80–180 €

130–170 Tage

10.400–30.600 €

5.000–15.000 €

Bayern / Alpen

90–200 €

120–150 Tage

10.800–30.000 €

5.500–15.000 €

Mallorca (beliebt)

130–300 €

160–200 Tage

20.800–60.000 €

10.000–30.000 €

Binnenland / wenig gefragt

40–80 €

60–90 Tage

2.400–7.200 €

1.000–3.500 €

Alle verlosten Häuser der Traumhausverlosung liegen in den gefragten Regionen der oberen Tabellenhälfte – Nordsee (Föhr, St. Peter-Ording), Ostsee (Förde) und Mallorca. Das ist kein Zufall: Die Traumhausverlosung wählt bewusst Häuser aus, die nicht nur als Traum taugen, sondern auch als Ferienunterkunft attraktiv sind.

Ferienhaus vermieten – lohnt sich das überhaupt?

Nordseehaus Poster

Chance: 1 zu allen teilnehmenden Losen

Die Frage „Ferienhaus vermieten – lohnt sich das?“ stellen sich viele ganz automatisch. Eine pauschale Antwort gibt es nicht, denn die Wirtschaftlichkeit hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Lage der Immobilie

  • Nachfrage in der Region

  • Auslastung pro Jahr

  • laufende Kosten (Instandhaltung, Verwaltung, Abgaben)

Vermietung: eine greifbare Option statt komplizierter Theorie

Die Vermietung eines Ferienhauses ist einfacher, als viele zunächst vermuten. Digitale Buchungsplattformen, lokale Dienstleister und klare rechtliche Regelungen machen es möglich, die Vermietung Schritt für Schritt anzugehen. Sie kann Einnahmen während ungenutzter Zeiten schaffen, den Werterhalt durch Nutzung und Pflege unterstützen und lässt sich flexibel mit Eigennutzung kombinieren. Wichtig ist dabei vor allem eins: realistische Erwartungen – eine Vermietung ist keine Einnahmegarantie, aber eine planbare Möglichkeit, Nutzungslücken sinnvoll zu überbrücken.

Thomas, 63 – Gewinner des Nordseehauses in St. Peter-Ording

„Ist es Wirklichkeit oder träume ich noch? Ich habe immer gedacht, es gewinnen nur andere, nicht ich. Es beginnt ein neuer Lebensabschnitt für mich."

  • Standort: St. Peter-Ording, Nordsee

  • Immobilienwert: 1,7 Mio. € + 50.000 € in bar

  • Übergabe: Schlüsselfertig, vollständig eingerichtet

  • Vermietbares Potenzial: Nordsee: Ø 120–250 €/Nacht, bis 160 Tage/Jahr

Thomas hat die Wahl: Einziehen, vermieten oder beides kombinieren. Das Nordseehaus liegt in einer der nachgefragtesten Ferienregionen Deutschlands – mit entsprechendem Vermietungspotenzial.

Ferienhaus vermieten in Deutschland: Das solltest du wissen

Grundsätzlich ist es erlaubt, ein Haus als Ferienhaus zu vermieten. Allerdings können je nach Standort Genehmigungen erforderlich sein – das betrifft insbesondere Regionen mit Zweckentfremdungssatzungen, Städte mit angespanntem Wohnungsmarkt und spezielle Bebauungspläne. Ob eine Genehmigung notwendig ist, entscheidet die jeweilige Gemeinde. Ein frühzeitiges Gespräch mit dem Bauamt oder der Stadtverwaltung schafft hier Klarheit und Planungssicherheit.

Steuern

Mieteinnahmen sind steuerpflichtig und müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Je nach Umfang kann zusätzlich Umsatzsteuer anfallen, und regionale Abgaben wie die Kurtaxe sind möglich. Mit steuerlicher Beratung lassen sich diese Punkte meist gut einordnen – oft ohne großen Aufwand.

Gewerbe & Anmeldung

Je nach Ausgestaltung kann die Vermietung als gewerbliche Tätigkeit gelten, zum Beispiel bei regelmäßiger Vermietung, zusätzlichen Serviceleistungen oder mehreren Vermietungseinheiten. Eine Anmeldung beim Gewerbeamt kann dann notwendig sein – mit fachlicher Beratung lässt sich das in der Regel gut und überschaubar klären.

Die echten Kosten – was vom Umsatz übrig bleibt

Die größte Überraschung für neue Vermieter: Nicht der Tagessatz entscheidet, sondern die Kostenstruktur. Hier ein realistischer Blick auf die typischen Abzüge bei einem mittelgroßen Ferienhaus mit 15.000 € Jahresumsatz:

  • Plattformgebühren: ca. 8–15 %

  • Reinigung & Wäsche: ca. 10–20

  • Instandhaltung: ca. 8–15 %

  • Hausverwaltung: ca. 10–20 %

  • Nebenkosten / Versicherung: ca. 5–10

  • Steuern (Einkommensteuer): individuell

Wer ein Haus von der Traumhausverlosung gewonnen hat, startet ohne Finanzierungskosten und ohne Renovierungsstau – ein erheblicher Vorteil gegenüber einem Kauf. Das vollständig eingerichtete Haus ist sofort vermietbar, ohne Anlaufkosten für Möblierung oder Erstausstattung.

Bild von Wohnzimmer Sofa

Innenansicht

Innenansicht

Außenansicht des Nordsee-Traumhauses mit großer Holzterrasse und Sonnensegel

Außenansicht

Außenansicht

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Rückzugsort

Rückzugsort

Außenansicht des Franken-Hauses mit Pool und Garten

Pool

Pool

Was ein vermietbares Ferienhaus braucht – Ausstattung & Mehrwert

Gäste buchen nicht das Objekt – sie buchen eine Erfahrung. Gut ausgestattete Häuser erzielen nicht nur höhere Tagessätze, sondern auch bessere Bewertungen und mehr Wiederholungsbuchungen. Alle von der Traumhausverlosung verlosten Häuser sind bereits mit hochwertiger Designausstattung versehen. Das ist ein direkter Startvorteil gegenüber Eigenkäufen, die oft erst renoviert und eingerichtet werden müssen. Besonders gefragt sind:

  • Sauna oder Hot Tub als Top-Merkmal für höhere Tagessätze in der Nebensaison

  • schnelles WLAN für Remote-Work-Urlauber und längere Aufenthalte

  • eine vollausgestattete Küche für Familien und Gruppen

  • Haustierfreundlichkeit für die wachsende Zielgruppe der Hundehalter

  • ein eigener Parkplatz gerade auf Inseln mit eingeschränktem Stellplatzangebot

  • eine Terrasse und Garten als wichtigster Suchfilter auf FeWo-direkt.

In 5 Schritten zum vermieteten Ferienhaus

1

Genehmigung prüfen

Beim Bauamt der Gemeinde nachfragen, ob Ferienvermietung am Standort genehmigungspflichtig ist. In Tourismusregionen meist unkompliziert.
2

Steuerberater einschalten

Vor der ersten Vermietung klären: Kleinunternehmerregelung, Anlage V, mögliche Werbungskosten. Einmaliger Aufwand, langfristiger Nutzen.
3

Plattformen auswählen und Inserat erstellen

Professionelle Fotos sind die wichtigste Investition. Ein guter Fotografentag kostet 200–400 € – er amortisiert sich in einer einzigen Buchungswoche.
4

Vermietungssaison & Preise kalkulieren

Saisonale Preisdifferenzierung ist Standard: Nordsee Juli/August bis 3× Nebensaison. Mindestpreise für Wochenenden, Flexpreise für Letzter-Minute.
5

Kurtaxe & Meldepflicht klären

In vielen Gemeinden müssen Gäste gemeldet werden. Kurtaxen direkt in die Buchungspreise einkalkulieren oder als Zusatzkosten ausweisen.

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Warum Traumhausverlosung beim Thema Ferienhaus vermieten Expertise hat

Bereits verloste Häuser liegen in Ferienregionen wie Nordsee, Ostsee und Förde, alle in Top-Vermietungsregionen Deutschlands. Alle Häuser wurden schlüsselfertig und vollständig eingerichtet übergeben und sind damit sofort vermietbar, ohne Anlaufkosten. Gewinner entscheiden frei über Eigennutzung, Vermietung oder Weiterverkauf, ohne Auflagen. Die Traumhausverlosung ist staatlich genehmigt, steht auf der amtlichen Whitelist der GGL, wird von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde beaufsichtigt, ist TÜV-geprüft (TÜV Saar, ID 46289) und die Vermittlung erfolgt durch die LOTTO24 AG.

Fazit: Ferienhaus vermieten – Freiheit statt Verpflichtung

Ein Traumhaus darf genau das sein: ein Traum. Mit der Option, es als Ferienhaus zu vermieten, wird daraus keine Belastung, sondern eine flexible Perspektive, die Nutzungslücken füllt, Flexibilität schafft und die Immobilie lebendig hält. Wer sich informiert, realistisch plant und Schritt für Schritt vorgeht, kann sein Traumhaus genießen – auf die eigene Art und im eigenen Tempo. So bleibt aus einem möglichen Gewinn vor allem eines: ein gutes Gefühl.

Häufige Fragen zum Ferienhaus vermieten

Ja, uneingeschränkt. Der Gewinner erhält das Haus vollständig in sein Eigentum ohne Nutzungsauflagen. Selbst einziehen, vermieten oder verkaufen – alle Optionen stehen offen. Da alle verlosten Häuser schlüsselfertig und vollständig eingerichtet sind, entfallen Renovierungs- und Einrichtungskosten. Das Haus kann direkt nach Schlüsselübergabe inseriert werden.

Im deutschen Durchschnitt erzielen Vermieter laut FeWo-direkt-Marktstudie rund 12.700 € Mieteinnahmen pro Jahr. Allerdings gehen Betriebskosten (Reinigung, Verwaltung, Reparaturen, Plattformgebühren) typischerweise mit 30–50 % ab.

Ja. Einnahmen aus Ferienvermietung sind einkommensteuerpflichtig (Anlage V). Bis 520 € Jahreseinnahmen gibt es eine Freigrenze. Ab 22.000 € Umsatz endet die Kleinunternehmerregelung und Umsatzsteuer (7 %) wird fällig. Steuerberater einschalten ist für das erste Jahr dringend empfohlen.

Das kommt auf den Standort an. In Regionen mit Zweckentfremdungssatzung, angespanntem Wohnungsmarkt oder speziellen Bebauungsplänen kann eine Genehmigung nötig sein. Am schnellsten klärt das ein Gespräch mit dem örtlichen Bauamt.

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