Haustür im friesischen Stil beim Traumhaus mit Ostseeblick

Haus gewonnen: Welche Steuern anfallen und welche nicht

Datum: 09.09.2026; Autor: Traumhausverlosung

Stell dir vor, dein Telefon klingelt an einem Dienstagnachmittag, und am anderen Ende sagt jemand, dass das Haus jetzt dir gehört. Der erste Gedanke ist Freude. Der zweite ist meistens: Und was will das Finanzamt davon?

Kurze Antwort: Wer ein Haus gewonnen hat, zahlt auf den Gewinn selbst keine Einkommensteuer. Steuern und Kosten kommen erst bei den laufenden Posten ins Spiel und bei der Frage, was du mit dem Haus machst. Dieser Ratgeber sortiert, welche Rechnungen wirklich auf dich zukommen und welche andere übernehmen.

Auf den Gewinn selbst zahlst du keine Einkommensteuer

Das deutsche Steuerrecht besteuert Einkommen und Einkommen ist im Einkommensteuergesetz genau definiert. § 2 Absatz 1 EStG listet sieben Einkunftsarten auf:

  • Land- und Forstwirtschaft

  • Gewerbebetrieb

  • selbstständige Arbeit

  • nichtselbstständige Arbeit

  • Kapitalvermögen

  • Vermietung und Verpachtung

  • sowie bestimmte sonstige Einkünfte.

Ein Lotteriegewinn passt in keine dieser Schubladen. Du hast dafür nicht gearbeitet, nichts vermietet und kein Gewerbe betrieben. Damit fehlt dem Finanzamt die Grundlage, überhaupt eine Steuer zu erheben. Ob du Geld oder ein Haus gewinnst, macht dabei keinen Unterschied. Ein Sachgewinn wird steuerlich genauso behandelt wie eine Auszahlung.

Wichtig zur Einordnung: Die Traumhausverlosung ist eine Lotterie. Ob ein Los gewinnt, entscheidet allein der Zufall bei der notariell begleiteten Ziehung. Mehr dazu, wie eine Hausverlosung in Deutschland reguliert ist, steht im Artikel Hausverlosung in Deutschland legal?

Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch: Wer die Übertragung bezahlt

Wer ein Haus kauft, zahlt neben dem Kaufpreis noch einmal ordentlich für die Übertragung. Die Grunderwerbsteuer liegt laut Bundesfinanzministerium je nach Bundesland zwischen 3,5 Prozent in Bayern und Sachsen und 6,5 Prozent in Ländern wie Nordrhein-Westfalen, Brandenburg oder Schleswig-Holstein. Notar und Grundbuchamt schlagen zusätzlich mit rund 1,5 bis 2 Prozent zu Buche. Was das in echten Zahlen bedeutet, zeigt das Traumhaus auf Amrum. Es hat einen Wert von 1,9 Millionen Euro und steht in Schleswig-Holstein, wo 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer gelten.

Auf dem Papier sind das rund 123.500 Euro. Dazu kämen Notar- und Grundbuchkosten von etwa 30.000 bis 38.000 Euro. Diese Summen zahlt der Gewinner NICHT. Grunderwerbsteuer, Notarkosten und die Eintragung ins Grundbuch übernimmt die Traumhausverlosung. Das Haus wird bezugsfertig übertragen, samt Einrichtung. Wie sich Kaufnebenkosten bei einem normalen Hauskauf zusammensetzen und warum sie schnell 10 bis 15 Prozent des Kaufpreises erreichen, erklärt die bundesweite Übersicht zu Kaufnebenkosten.

Stell dir vor, es wäre dein Haus

Weitläufiger Garten mit weißem Gartenpavillon, gedecktem Picknick auf einer Decke im Vordergrund und dem Traumhaus im Hintergrund.

Chance: 1 zu allen teilnehmenden Losen

Bei jeder Runde der Traumhausverlosung steht genau ein Haus im Mittelpunkt. Immer ein echtes, fertig eingerichtetes Zuhause an einem Ort, den viele sonst nur aus dem Urlaub kennen. Mal an der Nordsee, mal an einem bayerischen See, mal weiter südlich.

Mit jedem neuen Haus wandert dieselbe Frage mit, mit der dieser Artikel angefangen hat: Was käme steuerlich auf mich zu, wenn es plötzlich meins wäre? Die Antwort bleibt gleich, egal welches Haus gerade verlost wird. Auf den Gewinn selbst fällt keine Einkommensteuer an, Grunderwerbsteuer und Notar sind erledigt, und zum Haus gehört ein Geldgewinn, der bei den laufenden Kosten hilft.

Grundsteuer und laufende Kosten: was jedes Jahr bleibt

Ein Haus zu besitzen kostet Geld, unabhängig davon, wie du dazu gekommen bist. Der bekannteste Posten ist die Grundsteuer. Sie wird von der Stadt oder Gemeinde jährlich erhoben und seit dem 1. Januar 2025 nach neuen Regeln und neuen kommunalen Hebesätzen berechnet. Die Höhe hängt damit stark vom Standort ab, ein pauschaler Betrag lässt sich nicht nennen.

Dazu kommen die Posten, die jeden Eigentümer treffen:

  • Gebäudeversicherung, deren Beitrag sich an Lage und Wert des Hauses orientiert

  • Instandhaltung, vom Dach über die Heizung bis zur Elektrik

  • Nebenkosten für Wasser, Strom, Gas, Müllabfuhr und Internet

  • Grundsteuer, jährlich fällig, meist quartalsweise abgebucht

Genau deshalb gehört zu jedem Traumhaus ein Extra-Cash-Gewinn, der gedacht ist für Fixkosten wie Strom, Gas und Internet. Eine vollständige Aufstellung typischer laufender Posten findest du unter Hausnebenkosten.

Verkaufen, vermieten, verschenken: hier kommt das Finanzamt zurück

Der Gewinn bleibt steuerfrei. Was du danach mit dem Haus machst, kann dagegen steuerlich relevant werden. Vier Fälle sind typisch:

  • 1. Selbst einziehen. Steuerlich der einfachste Weg. Es bleibt bei Grundsteuer und laufenden Kosten.

  • 2. Vermieten. Mieteinnahmen sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG und gehören in die Steuererklärung. Im Gegenzug lassen sich Ausgaben wie Instandhaltung oder Verwaltung als Werbungskosten ansetzen.

  • 3. Verkaufen. Bei privaten Immobilienverkäufen greift die Zehnjahresfrist aus § 23 EStG: Wer innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb verkauft, muss den Wertzuwachs versteuern, es sei denn, die Immobilie wurde selbst genutzt. Ob und wie diese Frist bei einem gewonnenen Haus greift, hängt vom Einzelfall ab, weil kein Kaufpreis existiert, an dem sich ein Gewinn messen ließe. Vor einem Verkauf lohnt sich deshalb ein Termin bei einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater.

  • 4. An die Familie weitergeben. Wer das Haus verschenkt oder überträgt, landet im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht. Dort gelten persönliche Freibeträge, für Kinder etwa 400.000 Euro. Liegt der Wert darüber, wird auf den übersteigenden Teil Schenkungsteuer fällig.

Ein Sonderfall betrifft Geldgewinne: Legst du sie an, sind die Erträge steuerpflichtig. Auf Zinsen und Dividenden fällt Kapitalertragsteuer an, sobald der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro pro Person überschritten ist. Der Gewinn selbst bleibt steuerfrei, seine Früchte nicht.

Ein Haus, das komplett übergeben wird

Stell dir vor, du bekommst die Schlüssel und musst dich nicht durch einen Stapel Rechnungen arbeiten. Genau so ist die Übergabe bei der Traumhausverlosung angelegt: Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuch sind erledigt, das Haus ist möbliert und für die laufenden Kosten liegt Extra-Cash bereit. Was danach kommt, entscheidest du.

Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine steuerliche Beratung. Für die eigene Situation ist ein Gespräch mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater der richtige Weg.

Bereit für deinen Ostsee-Traum?

Garantierter Gewinner

Chance: 1 zu allen teilnehmenden Losen

Häufige Fragen: Haus gewonnen und Steuern

Gewinne aus Lotterien und Gewinnspielen unterliegen in Deutschland nicht der Einkommensteuer, weil sie zu keiner der sieben Einkunftsarten des § 2 Absatz 1 EStG gehören. Anders sieht es bei Gewinnen aus, die im Rahmen einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit anfallen, etwa bei Preisgeldern für Berufssportler.

Es gibt keine Frist, nach deren Ablauf ein Lotteriegewinn steuerpflichtig wird. Die verbreitete Annahme, nach einem Jahr greife das Finanzamt zu, trifft nicht zu. Steuerpflichtig sind nur Erträge, die aus dem Gewinn entstehen: Zinsen, Dividenden oder Mieteinnahmen etc.

Der Gewinn selbst muss nicht angegeben werden, da er keiner Einkunftsart zuzuordnen ist. Sobald daraus Einkünfte entstehen, etwa durch Vermietung oder Kapitalanlage, gehören diese Einkünfte in die Erklärung.

*Chance: 1 zu allen teilnehmenden Losen